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Podiumsdiskussion zum UVP-Gesetz

Wie nachhaltig sind Umweltverträglichkeitsprüfungen? Diese Frage wurde am 14.02.2019 im Renner Institut Wien, Vertretern aus Politik, Industrie, NGOs und Sozialpartnerschaft gestellt.

Die Novellierung des UVP-Gesetzes wurde im Dez. 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Novelle dient insbesondere zur Umsetzung der UVP – Änderungsrichtlinie (2014/52/EU) und enthält diverse Abänderungen, mit der Zielsetzung das UVP – Verfahren zu beschleunigen. Starke Kritik musste die Novelle vor allem hinsichtlich der neuen Anerkennungskriterien für Umwelt-NGOs (ein Verein muss mind. 100 Mitglieder aufweisen und ein Verband aus mind. 5 Mitgliedervereinen bestehen), sowie durch das Einrichten eines Standortanwaltes hinnehmen.

Stellungnahmen:

Meiner Meinung nach kann die Einführung eines Standortanwaltes nicht zur Beschleunigung der Verfahren beitragen, da dieser praktisch eine antagonistische Rolle zum Umweltanwalt verkörpert. Dass die Wirtschaftskammer zukünftig diesen Part übernehmen wird, wundert mich nicht. Es ist bezeichnend für den „neuen“ konzernunterstützenden Stil dieser Bundesregierung. Auch der gescheiterte Versuch einen Genehmigungsautomatismus im Standortentwicklungsgesetz zu verankern, ist ein Paradebeispiel für die Nichtbeachtung des eigentlichen Ziels, überbürokratisierte Auswüchse zu verringern. Denn diese Maßnahmen führen letztendlich zum genauen Gegenteil. Statt der Schaffung von Rechtssicherheit, wird Rechtsunsicherheit hervorgebracht“ sagt David Steiner (SPÖ Themeninitiative Umwelt und Nachhaltigkeit)

„Wirtschaftspolitik und Umweltpolitik müssen im Interesse aller Menschen zu einem Konsens zusammenfinden. Jede/r Wirtschaftstreibende ist nicht nur UnternehmerIn, der/die danach trachten müssen, positiv zu wirtschaften, vielmehr sind sie auch Konsumenten und viele Eltern und Großeltern, die auch Verantwortung hinsichtlich lebenswertes Leben im Einklang mit der Natur und Umwelt tragen müssten.
Das Ziel des neuen UVP-Gesetztes war klar, die Verfahrensdauer musste verkürzt werden, der Weg ist allerdings das ausschlaggebende Kriterium hier. Meine Erfahrung ist es, dass einerseits die überbordende Bürokratie sowie auch undurchschaubare Rechtslagen und Unkenntnis oftmals zu mangelhaften Unterlagen und Überforderung bei den Unternehmen führen. Der Ausschluss der Öffentlichkeit in Form der Anrainer trägt dann zu einer weitere Verunsicherung bei. Hier hätte man ansetzen sollen und ein System schaffen, wo Unternehmen für ihr umweltpolitisches Engagement belohnt werden und ein entsprechendes Angebot an Service und Unterstützung zur Verfügung stellen. Mit dem neuen von schwarzblau beschlossenen Gesetz kommt es zu noch mehr Unsicherheit auf allen Seiten“
sagt Doris Margreiter (SPÖ Parlamentsklub und Landespräsidentin des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband OÖ)

Bundesgesetzblatt der Republik Österreich Nr. 80/2018